Seit Mittwoch können kleine und mittlere Betriebe ab zehn Mitarbeitern über ihre Hausbanken die neuen „KfW-Schnellkredite“ beantragen. „Der Bund sichert diese Schnellkredite zu 100 Prozent ab, die Hausbanken tragen kein eigenes Risiko. Damit ist sichergestellt, dass das Geld schnell da ankommt, wo es besonders dringend gebraucht wird“, sagt Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Das neue Programm „KfW-Schnellkredite 2020“ ist ein weiterer wichtiger Baustein eines umfassenden Schutzschirms für Wirtschaft und Arbeitsplätze in Deutschland. Die Bundesregierung hatte das Programm am 6. April beschlossen, am 11. April folgte die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission. Informationen zum Programm sowie zu den Voraussetzungen für die Beantragung gibt es hier. Unter diesem Link gibt es allgemeine Informationen für Unternehmen und Selbstständige.
Kein Kurzarbeitergeld bei Betriebsschließungsversicherung
In aktuellen Bescheiden der Bundesagentur für Arbeit wird betroffenen Unternehmen mitgeteilt, dass die Gewährung von Kurzarbeiterentgelt nicht möglich ist, wenn eine Betriebsschließungsversicherung vorliegt. Besonders bei Vergleichsangeboten sollte genauestens geprüft werden, ob ein solcher Vergleich negativen Einfluss auf staatliche Leistungen haben könnten. Hier geht es zum vollständigen Artikel.
Abholhelden.de: Innovatives Takeaway-Portal geht online
Unter abholhelden.de offeriert der Unternehmer Bernd Förtsch der deutschen Gastronomie das erste umfassende Takeaway-Portal. Von der Bestellannahme über die Bezahlung bis zur Kapazitätsplanung sind alle wichtigen Funktionen enthalten. Erster Mitstreiter ist Sternekoch und TV-Star Alexander Herrmann. In der Einführungsphase bis zum 2. Mai ist das Angebot vollkommen kostenlos, danach fällt eine geringe Umsatzprovision an. Sowohl Bestellung als auch Bezahlung und Belegerstellung laufen komplett über die Abholhelden und vereinfachen und beschleunigen somit die Prozesse im Restaurant. Intelligente Terminierungs- und Streckenplanungsfunktionen minimieren zudem die Wartezeit vor Ort. Die Gastwirte können die Auslastung besser verteilen, die Planbarkeit für alle Beteiligten erhöht sich. Somit entfällt nicht nur die Gefahr von Fake-Bestellungen, auch das Thema Kontaktloses Bezahlen und die Problematik von Warteschlangen – schon in normalen Zeiten ein Ärgernis, aber jetzt eine Gefahr – werden berücksichtigt und gelöst. Informationen rund um weitere Tools finden Sie auch in unserem Übersichtsartikel.

Unilever unterstützt die Bekämpfung von Covid-19 mit 100 Millionen
Unilever stellt 100 Millionen Euro zur Unterstützung globaler und lokaler Bemühungen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie zur Verfügung. So wollen wir dazu beitragen, das Leben und die Lebensgrundlagen von Mitarbeitenden, Verbrauchern, Gemeinden, Handelspartnern und Lieferanten vor den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie zu schützen. In Deutschland, Österreich und der Schweiz spenden wir zudem kurzfristig und unbürokratisch Produkte im Wert von 2 Millionen Euro an Hilfsorganisationen und Angestellte medizinischer Einrichtungen. So erhalten die Tafeln in Deutschland Körperpflegeprodukte, Lebensmittel und Haushaltsreiniger. Ein gutes Beispiel, dem sich weitere Großkonzerne anschließen sollten.
Hotelverband hilft Hoteliers bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Booking.com
Von 2006 bis 2015 hat Booking.com, der Marktführer unter den Buchungsportalen, unstreitig kartellrechtswidrige Bestpreisklauseln verwendet. Insbesondere die so genannten „weiten“ Bestpreisklauseln, mit denen Booking.com den angeschlossenen Hotels verboten hat, auf irgendeinem anderen Vertriebsweg Zimmer zu günstigeren Raten anzubieten, verstießen eindeutig gegen geltendes Kartellrecht. Dies hat das Bundeskartellamt – umfassend bestätigt durch das OLG Düsseldorf – im Fall „HRS“ festgestellt. Hotels ist durch die „weiten“ Bestpreisklauseln Schaden u.a. in Form überhöhter Buchungsprovisionen entstanden. „Nach den Grundsätzen des europäischen und deutschen Kartellrechts hat Booking.com den Hotels diesen Schaden samt Zinsen zu ersetzen. Mit unserer Initiative ‚daBeisein‘ bieten wir wie schon in der erfolgreichen Causa HRS in Deutschland gelegenen Hotels die Möglichkeit, sich an einer gruppenweisen Anspruchsdurchsetzung ohne Kostenrisiken zu beteiligen“, erläutert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA). „Wir bieten allen Hoteliers in Deutschland diese Hilfestellung an, weil zeitnah eine Verjährung der Ansprüche drohen könnte.“